Notgeldscheine mit niedrigem Nominalwert


 

 
 
 

 
 
 
 

 

Gutscheine, Notgeld

 
Notgeldscheine wie diese wurden ab 1916, vor allem während der Inflationszeit, mangels tauglicher gesetzlicher Zahlungsmittel als Ersatz-Zahlungsmittel von Städten , Provinzen oder großen Unternehmen ausgegeben.

 
 
Während in den Jahren vor 1923 auch Notgeldscheine mit niedrigem aufgedruckten Nominalwert (siehe rechte Spalte) im Umlauf waren, führte das Horten von Silbermünzen im Hyperinflationsjahr 1923 und danach zu einem extremen Kleingeldmangel. Gehortet wurden die Münzen, weil durch die starke Geldentwertung plötzlich der Materialwert der Münzen höher war als der (geprägte) Nominalwert.

 
 
 
Dem entstandenen Kleingeldmangel begegnete auch der Kreis Habelschwerdt (wie auch andere Städte und Gemeinden) mit der Ausgabe von eigenen “Notgeldscheinen. Abgebildet sind hier Notgeldscheine mit “inflätionärem“ Nominalwert von 1 Million Mark


Der Aufdruck auf dem Notgeldschein lautet:

“1 Million Mark zahlt die Stadthauptkasse Habelschwerdt gegen diesen Gutschein dem Einlieferer. Die Gültigkeit erlischt mit dem im hiesigen Kreis- und Stadtblatt bekanntzugebenden Zeitpunkt. Nur gültig, wenn mit dem Trockenstempel der Stadt versehen. Habelschwerdt, den 23. August 1923, Der Magistrat
(Gutschein-Nr. 30164)“.
 
 
Ein weiteres Relikt (aus dem Jahre 1944): die "Reichseierkarte"
 

 

 
 
 

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